Neuerungen für den Einsatz von Forstunternehmen
Die PEFC-Zertifizierung steht für eine nachhaltige Bewirtschaftung von über 80% der
österreichischen Waldfläche. Mehr als 100.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind Teil dieser kostenlosen Zertifizierung, die großteils über den Holzwerbebeitrag finanziert wird. Im Zuge der letzten PEFC-Systemrevision wurden die Vorgaben zum Einsatz von Forstunternehmen überarbeitet. In einer Übergangszeit bis Ende 2028 gilt nun: Bei regionaler Verfügbarkeit und bei ähnlichem Kosten- und Leistungsangebot
sollen für Holzernte und Waldpflege bevorzugt jene Dienstleistungs- und Lohnunternehmer beauftragt werden, die über ein gültiges Dokument eines von PEFC Austria anerkannten Kontroll- oder Zertifizierungssystems verfügen. Ein solches System ist beispielsweise ZÖFU - Zertifiziertes Österreichisches Forstunternehmen.
österreichischen Waldfläche. Mehr als 100.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind Teil dieser kostenlosen Zertifizierung, die großteils über den Holzwerbebeitrag finanziert wird. Im Zuge der letzten PEFC-Systemrevision wurden die Vorgaben zum Einsatz von Forstunternehmen überarbeitet. In einer Übergangszeit bis Ende 2028 gilt nun: Bei regionaler Verfügbarkeit und bei ähnlichem Kosten- und Leistungsangebot
sollen für Holzernte und Waldpflege bevorzugt jene Dienstleistungs- und Lohnunternehmer beauftragt werden, die über ein gültiges Dokument eines von PEFC Austria anerkannten Kontroll- oder Zertifizierungssystems verfügen. Ein solches System ist beispielsweise ZÖFU - Zertifiziertes Österreichisches Forstunternehmen.
Unternehmen ohne Zertifizierung
Greifen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf ein nichtzertifiziertes Unternehmen zurück, verlangen diese vom Unternehmen eine Bestätigung für die angemessene Qualifikation als Voraussetzung für ihr Tätigwerden, damit folgende Punkte nachgewiesen werden können:
n Einhaltung des PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung
n Einhaltung nationaler und internationaler Arbeitnehmer:innenrechte
n Anmeldung der Arbeitskräfte zur Sozialversicherung und kollektivvertragliche Entlohnung
n Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung und ordnungsgemäße Unterweisung
n Geeignete Sicherheitsbekleidung und -ausrüstung
n Einhaltung des PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung
n Einhaltung nationaler und internationaler Arbeitnehmer:innenrechte
n Anmeldung der Arbeitskräfte zur Sozialversicherung und kollektivvertragliche Entlohnung
n Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung und ordnungsgemäße Unterweisung
n Geeignete Sicherheitsbekleidung und -ausrüstung
ZÖFU spart Zeit und Bürokratie
Um Aufwand, Diskussionen und spätere Überprüfungen von Nachweisen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, von Beginn an ein ZÖFU-zertifiziertes Unternehmen zu beauftragen. Das Gütesiegel “Zertifiziertes Österreichisches Forstunternehmen“ steht für:
n ökologisch und sozial nachhaltiges Arbeiten
n gut ausgebildete Mitarbeiter
n einwandfreie, moderne Technik
Zertifizierte Unternehmen heben sich damit klar von Billiganbietern ab und geben
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern Sicherheit: Die Arbeiten entsprechen allen Anforderungen des PEFC-Systems und werden fachlich hochwertig ausgeführt. Eine aktuelle Liste aller zertifizierten Unternehmen ist unter www.zoefu.at verfügbar.
n ökologisch und sozial nachhaltiges Arbeiten
n gut ausgebildete Mitarbeiter
n einwandfreie, moderne Technik
Zertifizierte Unternehmen heben sich damit klar von Billiganbietern ab und geben
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern Sicherheit: Die Arbeiten entsprechen allen Anforderungen des PEFC-Systems und werden fachlich hochwertig ausgeführt. Eine aktuelle Liste aller zertifizierten Unternehmen ist unter www.zoefu.at verfügbar.
Forstakkordanten
Wer auf einen Forstakkordanten setzt, der im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeit arbeitet, benötigt keine zusätzliche Zertifizierung
des Unternehmens. Es genügt, wenn der Akkordant selbst mit seinem eigenen Wald
an der PEFC-Zertifizierung teilnimmt - dadurch sind ihm alle Vorgaben bekannt.
Verpflichtende Zertifizierung ab 2029
Ab dem Jahr 2029 gilt: Für voll- und hochmechanisierte Holzernte (z.B. Harvester, Forwarder, Schlepper mit Prozessor oder Seilgerät mit Prozessor) dürfen nur mehr zertifizierte Forstunternehmen beauftragt werden. Ausnahme: Bei Maschinenengpässen aufgrund großer Kalamitäten ist die Aufarbeitung von Schadholz von dieser Verpflichtung ausgenommen. Dennoch sollten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer weiterhin zertifizierte Unternehmen bevorzugen, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.