Newcastle Disease: Aktuelle Infos zur atypischen Geflügelpest
Die Newcastle Disease (ND), auch "atypische Geflügelpest" genannt, ist eine meldepflichtige, hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, die zu zahlreichen Erkrankungs- und Todesfällen führen kann. Unterschiedliche Vogelarten können betroffen sein, wie Geflügel, Puten, Wildvögel oder auch Tauben. Andere Tierarten können nicht infiziert werden, wobei eine Übertragung auf den Menschen in seltenen Fällen möglich ist. Dabei kann es zu einer milden Bindehautentzündung beim Menschen kommen, die allerdings in der Regel von selbst ausheilt.
Aktuelle Lage in Europa
In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Ausbrüche der Newcastle Disease in Europa gemeldet. Vor allem Polen und Tschechien melden regelmäßig neue Fälle. Im Februar dieses Jahres wurde nun auch in Deutschland der erste Ausbruch seit rund 30 Jahren gemeldet. Seitdem wurden bereits 35 Ausbrüche in Brandenburg, Bayern und Berlin bestätigt. Betroffen sind derzeit Legehennen-, Puten-, aber auch Geflügelmastbetriebe. Über eine Million Tiere wurden bereits im Rahmen der Newcastle-Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Deutschland getötet.
Situation in Österreich
Österreich gilt seit 1999 als frei von Newcastle Disease. Der letzte Ausbruch in Geflügelbeständen wurde 1997 registriert. Allerdings tritt das Virus sporadisch bei Wildtauben in Österreich auf - damit kann es auch über Wildvögel in Geflügelhaltungen eingeschleppt werden.
Die Symptome ähneln stark denen der Geflügelpest:
Die Symptome ähneln stark denen der Geflügelpest:
- hohe Sterblichkeit in betroffenen Beständen
- drastischer Rückgang der Legeleistung inkl. Farbveränderung der Eier
- Fieber, Apathie und Appetitlosigkeit
- schnupfenähnliche Symptome und Atemnot
- (grünlicher) Durchfall
- zentralnervöse Störungen wie Lähmungen oder Kopfschiefhaltungen
Um einen Eintrag der Newcastle Krankheit nach Österreich zu verhindern, wurden vom Gesundheitsministerium Vorschriften erlassen, die seit dem 21. März in Kraft sind: Schlachtbetriebe und Transportunternehmen müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, wenn sie Geflügel aus betroffenen Gebieten zur Schlachtung nach Österreich bringen. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es derzeit keine zusätzlichen Auflagen. Wichtig bleibt jedoch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Krankheitseintrag.
Biosicherheit und Impfung
Es gibt keine spezifische Therapie gegen die Newcastle Disease. Im Gegensatz zur Vogelgrippe ist aber eine vorbeugende Impfung verfügbar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Seuchenlage wird daher empfohlen, die Impfung gegen die Newcastle Disease durchzuführen, um den eigenen Geflügelbestand bestmöglich zu schützen. Das gilt auch für Kleingeflügelhaltungen!
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollen sich daher mit ihrer Betreuungstierärztin bzw. ihrem Betreuungstierarzt in Verbindung setzen und sich zu geeigneten Impfstrategien sowie zu notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen bzw. diese entsprechend einhalten und umsetzen.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollen sich daher mit ihrer Betreuungstierärztin bzw. ihrem Betreuungstierarzt in Verbindung setzen und sich zu geeigneten Impfstrategien sowie zu notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen bzw. diese entsprechend einhalten und umsetzen.