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Vielschichtige Beratungen

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09.12.2025 | von Direktor DI Stefan Simma

Im LK-Ausschuss für Grünlandwirtschaft, Ackerbau, Sonderkulturen und biologische Produktion gab es viel zu besprechen.

Ausschuss .jpg © LK Vbg.
Die Verantwortlichen aus den verschiedenen Themenbereichen informierten ausführlich über die jeweils aktuelle Situation. © LK Vbg.

Bodennahe Ausbringung – Schlüsselmaßnahme für Klima, Ertrag und Akzeptanz

Die streifenförmige, bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger bleibt eine zentrale Maßnahme zur Reduktion von Ammoniakemissionen und zur Verbesserung der Stickstoffeffizienz. Sie erhöht die Futterqualität und vermindert nachweislich Geruchsbelastungen – ein wichtiger Beitrag zur Reduktion von Nachbarschaftskonflikten. Der Anteil der bodennah ausgebrachten Gülle lag in Vorarlberg 2024 bei rund 36 Prozent, Tendenz steigend. Der Ausschuss richtet einen deutlichen Appell an alle Betriebe, noch 2025 Investitionen, Kooperationen und Maschinennutzungsmodelle zu planen und in die ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung“ einzusteigen. Hintergrund ist der steigende politische Druck durch die Ammoniak-Reduktions-Verordnung, deren Evaluierung bis Ende 2026 erfolgt. Je mehr Betriebe freiwillig teilnehmen, desto eher kann ein verpflichtender Vollzug verhindert werden – „am 32. Dezember 2025 ist es zu spät“, so die einhellige Warnung.

Ab 2028: Pflicht zur flexiblen Abdeckung von Güllegruben
Alle offenen Gülle- und Gärrestbehälter über 240 Kubikmeter müssen ab 1. Jänner 2028 mit flexiblen künstlichen Abdeckungen ausgestattet werden, sofern sie keine fixe Abdeckung besitzen. Zugelassen sind u.a. Kunststoff-Schwimmkörper wie Hexa-Cover oder schwimmende Folien. Kunststoffkugeln sind nicht erlaubt.
Als Erfolg der Verhandlungen gilt, dass auch eine fachgerecht geführte Schwimmschicht als Abdeckung anerkannt wird – unter strengen Vorgaben: maximal zweimaliges Auflösen pro Jahr, Dokumentationspflicht sowie möglichst schonendes Rühren unterhalb der Schwimmschicht. Dies reduziert Kosten erheblich, da fixe Deckel für viele Betriebe finanziell kaum tragbar gewesen wären.

Einarbeitungspflicht ab 2026 erweitert
Gülle, Jauche, Gärreste und Geflügelmist müssen weiterhin binnen vier Stunden auf unbedeckten Ackerflächen eingearbeitet werden; ab 2026 gilt diese Pflicht auch für Festmist. Verbesserungen brachten die jüngsten ÖPUL-Anpassungen: Die Obergrenze für unverdünnte Gülle wurde auf 50 Kubikmeter pro Hektar angehoben. Präsident Moosbrugger betonte die intensiven Verhandlungen, die diese Erleichterungen ermöglichten.

Maikäfer-Engerlinge – weiter eine Gefahr für das Grünland
Im hinteren Montafon und Klostertal treten Engerlingschäden in den bekannten Dreijahreszyklen auf. Erfolgreiche Bekämpfung ist nur im Frühjahr möglich, lange bevor Schäden sichtbar werden. Da die Notfallzulassung für Melocont Pilzgerste jeweils zeitlich begrenzt ist, wird für 2026 erneut eine Zulassung beantragt. Der Ausschuss mahnt zur frühzeitigen Kontrolle und Behandlung.

Bodenproben zeigen Handlungsbedarf
Die Ergebnisse aus der HBG-Maßnahme bestätigen häufigen Kalkbedarf und – insbesondere bei rinderhaltenden Betrieben – zu niedrige Phosphorwerte. Die Humusgehalte im Grünland belegen dessen große Bedeutung für die Kohlenstoffspeicherung und damit für den Klimaschutz.

Biologische Produktion – stabiler Markt, aber viele Richtlinienfragen

Marktentwicklung und Förderung
Der Einstieg in die ÖPUL-Bio-Maßnahme ist noch bis 31.12.2025 möglich, sofern die Teilnahme an EEB vorliegt. Der Biomilchmarkt bleibt differenziert: Bio-Heumilch ist weiterhin stark gefragt, die Nachfrage nach Bio-Silomilch dagegen weitgehend gedeckt. Positiv wirken die angehobenen Fördersätze und der neue Transaktionskostenzuschuss von 400 Euro ab 2025. Die Nachfrage nach Bioprodukten ist stabil – besonders dort, wo die Preisunterschiede zu konventioneller Ware gering sind (z. B. Milch, Hackfleisch, Südgemüse).

Beratung und Schwerpunkte
Die Bioberatung begleitet sieben Neueinsteiger – darunter Gemüse, Kräuter, Pilze, Lehnvieh und Pferdehaltung – sowie rund 230 Richtlinien- und Produktionsberatungen. Themen sind u.a. Tierzukauf, Biosaatgutpflicht, VIS-Anträge, Rückwirkende Anerkennungen, Eiweißfütterung sowie 
Beratungen nach Bio-Kontrollen. Herausfordernd bleibt der Tierzukauf, da die EU geschlossene Kreisläufe anstrebt und Nichtverfügbarkeit über Plattformen wie almmarkt.com nachgewiesen werden muss. Auch die zunehmende Kontrolle von Lohnverarbeitern und die Bio-Saatgutpflicht bringen Mehraufwand.

Diskussionen um Richtlinien und Gütesiegel
Beim Bioproduzententreffen wurden vor allem Weidefragen und die Einschränkungen beim Futtermittelzukauf im AMA-Biosiegel diskutiert. Die Umstellungskosten – etwa 40 Euro pro Feldstück – belasten insbesondere die kleinteiligen Vorarlberger Strukturen. Zudem bestehen Spannungsfelder zwischen Kraftfutterproduzenten und Milchviehbetrieben. Für Bio-Silo-Milch besteht aktuell ein Aufnahmestopp bei Vorarlberg Milch.

Sonderkulturen, Obst, Gemüse und Wein – vielseitige Entwicklungen

Erntebilanz 2025
Das Gemüsejahr verlief je nach Kultur „passabel bis sehr gut“; ein massiver Hagelschlag traf jedoch Höchst. Die Zierpflanzenbetriebe berichten von gutem Frühjahrs-, aber schwachem Sommergeschäft. Obst lag insgesamt auf durchschnittlichem Niveau, Beeren und Kirschen waren sehr gut. Der Wein zeigte starke Schwankungen zwischen den Lagen, insgesamt aber eine bessere Ernte als 2024.

Feuerbrand bleibt Thema
Die kühle Blütephase reduzierte das Infektionsrisiko, dennoch gab es punktuelle Befälle in Anlagen mit Feuerbrand-Historie. Besonders alte Birnbäume aus dem Streuobstbereich zeigten erneut Symptome. 71 Rodungen wurden vorgenommen, die Ersatzpflanzungen laufen. Auch Ziergehölze waren betroffen.
Pflanzenschutzrecht – neue Anforderungen ab 2026
Geplant sind Vereinfachungen bei der Ausbildung, dem Einsatz von Nützlingen sowie bei Haus- und Kleingartenmitteln. Ab 2026 treten EU-weit neue Dokumentationspflichten in Kraft, darunter 
EPPO-Codes, BBCH-Stadien, geodatengestützte Flächenangaben und Zulassungsnummern. Die elektronische, maschinenlesbare Dokumentation könnte um ein Jahr verschoben werden.

Glyphosat aus Kläranlagen?
Neue Untersuchungen zeigen, dass Glyphosat in Kläranlagen aus dem Stoff DTPMP entstehen kann – einem häufig verwendeten Bleichmittelstabilisator. Damit sind Gewässerbelastungen nicht zwangsläufig auf landwirtschaftliche Anwendungen zurückzuführen.

Japankäfer erstmals in Vorarlberg
In Hörbranz wurden fünf Käfer gefangen. Bei einer Etablierung drohen harte Maßnahmen: Pufferzonen bis 15 Kilometer, Transportverbote für Grüngut im Sommer sowie Einschränkungen beim Bodentransport.

Einwegpfand und Hitzeschutzverordnung
Das neue Einwegpfand betrifft viele Obstverarbeiter, Ausnahmen für Kleinstproduzenten fehlen weiterhin. Viele Betriebe weichen auf Einwegglas oder Standbeutel aus.
Die geplante Hitzeschutzverordnung sorgt für Diskussionen. Vorgesehen sind verpflichtende Schutzmaßnahmen bei Stufe-2-Hitzewarnungen, Klimatisierung von Kabinen und umfassende Dokumentationspflichten. Die Landwirtschaft fordert praxistaugliche Vorgaben und geringere Bürokratie.

Fazit

Die Berichte zeigen ein intensives Jahr: Emissionsreduktion, Dokumentationspflichten, Richtlinienanpassungen und neue Umweltauflagen stellen hohe Anforderungen an die Betriebe. Zugleich bieten ÖPUL-Maßnahmen, technologische Lösungen und eine stabile Bioproduktion wichtige Chancen, die Landwirtschaft wirtschaftlich und ökologisch widerstandsfähig zu halten.
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