AMA-Kontrollen im Zuge der Gewässeraufsicht
Welche Betriebe werden kontrolliert?
Jedenfalls sind lt. Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung folgende Betriebe jährlich vor Ort zu überprüfen:
- mindestens 1,5 % jener Betriebe, die dem jeweiligen Bundesland durch ihre Lage in den in Anlage 5 genannten Katastralgemeinden (OÖ: Traun-Enns-Platte) zuzuordnen sind, und
- mindestens 1,5 % der im Bundesland außerhalb von Gebieten gemäß Anlage 5 gelegenen Betriebe - ausgenommen Betriebe, deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) höchstens 15 ha betragen, sofern auf weniger als 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird, oder bei denen mehr als 90 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird.
Kontrollschwerpunkte
- Grundwasserschutz: direkte oder indirekte Einleitung in Grund- bzw. Oberflächengewässer (z.B. Mistlagerstätten, Feldmieten, Ölverlust etc.)
- Auflagen aus Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
- Zeitliche Düngebeschränkungen und Ausbringungsverbote betreffend N-Düngemitteln eingehalten
- Düngung in Gewässernähe - Abstandsauflagen eingehalten (GLÖZ 4)
- Richtige Lagerung von Wirtschaftsdüngern (ausreichend Lagerkapazitäten)
- Stickstoffobergrenzen eingehalten (170 kg N ab Lager, 175 kg bzw. 210 kg N ff, Saldo) - Nachweis z.B. mittels LK-Düngerrechner oder ÖDüPlan Plus (Achtung: schlüssiger Nachweis der Erntemengen mittels Wiegezetteln oder Kubaturberechnungen)
- Stickstoffdokumentation (gesamtbetrieblich bzw. schlagbezogen [Traun-Enns-Platte] z.B. mittels LK-Düngerrechner oder ÖDüPlan Plus)
- Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Verwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel - Tipp: Pflanzenschutzmittelschrank laufend überprüfen!
-
- Anwendungsbestimmungen einhalten
- Was/Wann/Wo/Wieviel – neue Bestimmungen ab 1.1.2026 beachten!
Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz aufzeichnen - Gültiger Sachkundeausweis vorhanden
- Lagerungsvorschriften eingehalten - versperrbar!
- Gültiges "Pickerl" am Pflanzenschutzmittelgerät
-
- Bei Verwendung von Bioziden im Bereich von Futtermitteln auf richtige Dokumentation achten (Lebensmittelsicherheit)
- Rodentizidverordnung beachten!
Ab 2026 Pflicht: Sachkundeausbildung für bestimmte Rodentizide
- Bei Klärschlammanwendung ist Folgendes zu beachten:
- Besteht ein generelles Klärschlammausbringungsverbot?
- Ist der Klärschlamm für den Boden geeignet?
- Mengenregelungen eingehalten
- Ausbringungsverbote eingehalten
Fazit
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ unter www.bwsb.at bzw. der Tel.-Nr.: 050 6902 1426.