Geht doch!
Das leidige Thema der Dauergrünlandwerdung, die bisher automatische Umwandlung von Ackerflächen, wenn diese fünf Jahre durchgehend mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bestockt sind und nicht Teil der Fruchtfolge waren.
Ab 2026 gilt in Österreich eine neue Regelung: Flächen, die am 1. Jänner 2026 als Ackerland gelten, behalten diesen Status grundsätzlich unabhängig davon, ob Fruchtfolgemaßnahmen gesetzt werden oder nicht. Aufzupassen gilt es nur noch bei für nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 neu beantragten Ackerflächen – dort gilt eine Siebenjahresfrist.
Fruchtfolge ist pflanzenbaulich notwendig, dafür brauchen die Bauern keine Brüsseler Regelung. Auch kleine Schritte bewirken Erleichterung, ein Thema weniger, wo aufgepasst werden muss. Das motiviert, weiter dran zu bleiben. Weglassen und Unnötiges ersatzlos streichen, bewirkt Vereinfachung – nicht das Definieren von Alternativen und Ausnahmeregelungen. Wir sind optimistisch, dass das für mehr Themen möglich ist, insbesondere sehen wir es positiv, dass unser Landeshauptmann das Thema GNL (Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung) aktiv aufgreift. Dort, wo übers Ziel geschossen wird, Regelungen streichen und Eigenverantwortung zulassen. Dass die Land- und Forstwirtschaft gewissenhaft tätig ist, zeigen die Bewirtschafter seit Generationen.
Ab 2026 gilt in Österreich eine neue Regelung: Flächen, die am 1. Jänner 2026 als Ackerland gelten, behalten diesen Status grundsätzlich unabhängig davon, ob Fruchtfolgemaßnahmen gesetzt werden oder nicht. Aufzupassen gilt es nur noch bei für nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 neu beantragten Ackerflächen – dort gilt eine Siebenjahresfrist.
Fruchtfolge ist pflanzenbaulich notwendig, dafür brauchen die Bauern keine Brüsseler Regelung. Auch kleine Schritte bewirken Erleichterung, ein Thema weniger, wo aufgepasst werden muss. Das motiviert, weiter dran zu bleiben. Weglassen und Unnötiges ersatzlos streichen, bewirkt Vereinfachung – nicht das Definieren von Alternativen und Ausnahmeregelungen. Wir sind optimistisch, dass das für mehr Themen möglich ist, insbesondere sehen wir es positiv, dass unser Landeshauptmann das Thema GNL (Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung) aktiv aufgreift. Dort, wo übers Ziel geschossen wird, Regelungen streichen und Eigenverantwortung zulassen. Dass die Land- und Forstwirtschaft gewissenhaft tätig ist, zeigen die Bewirtschafter seit Generationen.